Nachrichten aus den Ortsvereinen

 

Wir machen uns stark für Ihr privates Immobilien-Eigentum!

Erfahren Sie hier mehr zu den aktuellen Terminen, Themen und Aktionen der 25 Ortsvereine im Landesverband Haus & Grund Saarland - einfach den Ortsnamen anklicken und mehr erfahren.

Altenkessel

Protokoll der Mitgliederversammlung

Die Vorsitzende Hannelore Stier-Kohler begrüßte am 5. Juli um
18.08 Uhr zur Mitgliederversammlung die Mitglieder, die in diesem
Jahr zur Versammlung gekommen waren. Sie stellte fest,
dass die Tagesordnung ordnungsgemäß sowohl im Magazin
Haus & Grund Saarland als auch im Altenkesseler Anzeiger veröffentlicht
wurde. Die Versammlung ist damit ordnungsgemäß
eingeladen und beschlussfähig. Sie stellte weiter fest, dass die
Kassenprüfer nach unserer Satzung jedes Jahr neu gewählt
werden müssen. Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
vom 1.9.2023 wurde von der Schriftführerin Norga Lüdecke
verlesen und von der Versammlung genehmigt.


Die Vorsitzende berichtete, dass wir zurzeit 324 Mitglieder haben,
die Ein- und Austritte sind ausgeglichen. Die Sprechstunden
werden gut besucht (3-4 Personen). Am 4.7.2024 berichtete
ein Finanzbeamter im Aktuellen Bericht, dass Einsprüche gegen
die Grundsteuer wegen falscher Berechnung derzeit bearbeitet
werden, Einsprüche wegen Verfassungsbeschwerde werden
zurückgestellt. Die Vorsitzende berichtete auch, dass der
Bergschadenfonds, der nicht mehr benötigt wird, demnächst
aufgelöst wird. Wir waren daran beteiligt und können mit einer
Rückzahlung rechnen.


Die Kassiererin legte Ihren Kassenbericht für das Jahr 2023 vor.
Der Bericht der Kassenprüfer (in Vertretung durch Jörgen Wolf
verlesen) ergab keine Beanstandungen. Es wurde vorgeschlagen,
dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Frau Offermann beantragte
die Entlastung des Vorstandes, lobte den Vorstand für
das Engagement. Einstimmig wird von der Mitgliederversammlung
die Entlastung erteilt. Die anwesenden Vorstandsmitglieder
stimmten, da betroffen, nicht mit ab. Frau Bode Weber und
Frau Kölsch werden in Abwesenheit einstimmig als Kassenprüferinnen
wiedergewählt.


Dr. Werner Ehl von der Verbraucherzentrale hielt einen sehr interessanten
Vortrag zum Thema Heizungserneuerung im Lichte
des Klimapaketes und über alternative Heizsysteme. Da die Ressourcen
von fossilen Energien begrenzt sind, sprach er auch
über entsprechende Lösungsmöglichkeiten. Die Diskussion über
einen Wechsel des Wochentages für die Mitgliederversammlung
verlief negativ.


Die Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.37 Uhr und lud die
anwesenden Mitglieder zu einem Umtrunk sowie zu Wiener mit
Kartoffelsalat ein.

Norga Lüdecke, Schriftführerin

Bexbach

Verein Bexbach

 

Dillingen/Merzig

Einladung zur Mitgliederversammlung


Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümervereines Dillingen und Untere
Saar – Haus & Grund Dillingen/Merzig


am Mittwoch, 16. Oktober 2024

Beginn ist um 18.30 Uhr. Tagungsort ist die Stadthalle
Dillingen, Großer Gesellschaftsraum.


Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung mit Totenehrung
2. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden, Rechtsanwalt
Dr. Michael Weiskopf
3. Aussprache zum Geschäftsbericht
4. Kassenbericht 2023
5. Aussprache zu den Kassenberichten
6. Bericht des Kassenprüfers
7. Wahl eines/Versammlungsleiters/einer Versammlungsleiterin
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl des Vorstandes
10. Neuwahl der Kassenprüfenden
11. Beitragserhöhung
12. Satzungsänderung bzw. Satzungsergänzung bzgl. Einladung
zur Mitgliederversammlung (§ 10 der Satzung)
13. Vortrag von Notar Thomas Reich, Dillingen: Erben und
Vererben von Immobilien – Risiko oder Segen für
Hauseigentümer

Die Immobilie ist im Erbrecht ein komplexes Thema, mit dem
man sich frühzeitig auseinandersetzen sollte. Wenn Eigentümer
bestimmen wollen, welche Personen ihre Immobilie erben sollen,
wird ein Testament oder ein Erbvertrag benötigt. Falls diese
Dokumente fehlen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Um etwaige
Konfl ikte in der Erbfolge zu vermeiden ist eine sorgfältige
Planung des Nachlasses sinnvoll. Der Vortrag hilft, mögliche
Fehler zu vermeiden und gibt Hinweise auf die rechtlichen Möglichkeiten.
Interessenten und Gäste sind sehr willkommen. Jede/r Teilnehmer/
in erhält einen Verzehrbon im Wert von 5 Euro. Die Einladung
zur Mitgliederversammlung ergeht auch schriftlich an alle
Mitglieder.


Rechtsanwalt Dr. Michael Weiskopf,
1. Vorsitzender

Dudweiler

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Gersweiler

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

mit Herrn Schub, Telefon: 0681/ 96 86 57 25

Göttelborn

Gelungene, fröhliche Feier des Vereins


Am 26. Juli nachmittags trudelten bei idealem Grillwetter nach
und nach unsere Mitglieder an der Martinshütte ein. Während
Schwenkmeister Herbert seines Amtes waltete, baute der Vorstand
ein sehr ansprechendes Dip- und Salatbuffet auf. Es wurde
ein „themenreiches" gemeinsames, gemütliches Essen, das
sich lange hinzog. Um das kulinarische Herzhafte abzurunden,
wurde danach eine leckere Kuchenauswahl angeboten, die sehr
gerne angenommen wurde.
Nach vielen lebhaften Gesprächen bis spät abends wurde gemeinsam
beschlossen, dass dieses Fest an der Martinshütte
nächstes Jahr wieder stattfindet.

Haus & Grund Göttelborn hat seinen Mitgliedern auch
kulinarisch einiges zu bieten, denn neben Beratung wird
auch etwas für das leibliche Wohl geboten.

 

Großrosseln

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Heiligenwald - Landsweiler-Reden

Festakt der Gemeinde Schiffweiler zu Ehren der Bürgermeister

Am Donnerstag, dem 26. September war der Vereinsvorsitzende zu dem Festakt
der Gemeinde Schiffweiler in der Lindenhalle in Stennweiler ein-
geladen. Hier wurde in einer zweieinhalbstündigen Veranstaltung
der scheidende Bürgermeister von Schiffweiler Markus Fuchs ge-
ehrt und aus dem Amt verabschiedet. Sein Nachfolger im Amt
des Bürgermeisters Cedric Jochum erhielt seine Ernennungsur-
kunde.

Der Vereinsvorsitzende dankte Markus Fuchs für die sehr gute
Zusammenarbeit und seinen unermüdlichen Einsatz für die Ge-
meinde Schiffweiler mit Ihren Ortsteilen und wünschte Ihm einen
angenehmen Wohlfühlruhestand bei bester Gesundheit. Im
Namen des Ortsvereines überreichte er ihm eine Auswahl an
selbstgebrannten Edelschnäpsen. Dem neu ernannten Bürger-
meister Cedric Jochum gratulierte er zur Ernennung und wünschte diesem Wohlbefinden und Erfolg in seiner neuen Tätigkeit. Er überreichte ihm hierzu im Namen des Ortsvereines - als symbolische Geste - einen Ehrenhäckel des saarländischen Bergbaues.

Bildunterschrift: Der Vorsitzende Klaus Bernd Barrois überreicht dem neuen
Bürgermeister von Schiffweiler Cedric Jochum einen Ehrenhäckel

Gelungenes, fröhliches Oktoberfest

Am Samstag, dem 19. Oktober, hatte der Verein zum „Saarländischen
Oktoberfest mit Gefi llden“ in die Klinkenthalhalle eingeladen.
Bei stimmungsvoller Akkordeonmusik verbrachten die
Vereinsmitglieder mit dem Vorstand unterhaltsame gesellige
Stunden. Die Bekundungen zum Abschluss der Veranstaltung
waren überaus positiv: „Es war ein schöner Wohlfühlabend und
wir sind gerne im nächsten Jahr wieder dabei.“


Erreichbarkeit per @Mail

Aufgrund eines Systemausfalles ist der Ortsverein derzeit nicht
unter der veröffentlichten Mailadresse hug-hlw-lr@gmx.de zu
erreichen. Wir bitten deshalb, Mails direkt an die Mailadresse
des Vorsitzenden klaus-bernd.barrois3@hdi.de zu senden.
Zu der aktuellen Situation bitten wir unsere Mitglieder um Ihr
Verständnis und sind bemüht, möglichst schnell eine neue Vereins-
Mail-Adresse einzurichten.


Weihnachtsgrüße


Wir wünschen unseren Mitgliedern ein schönes
Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2025.

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Heusweiler

Seite in Arbeit

Homburg

Mitgliederversammlung


Die Haus & Grund Eigentümerschutzgemeinschaft des Saarpfalzkreises
in Homburg lädt für

Dienstag, den 24. September 2024


um 19.00 Uhr zur Mitgliederversammlung ins Ristorante
La Fattoria, Sickinger Straße 92, 66424 Homburg, ein.


Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Vortrag: Die moderne Heizkostenabrechnung
7. Verschiedenes


Wie üblich sind nach der Versammlung alle Teilnehmer herzlich
zu einem Umtrunk und kleinem Imbiss eingeladen.

Klarenthal-Krughütte

Einladung zum „Sommertreff“ von Haus & Grund Klarenthal-Krughütte

So langsam wird’s traditionell!
Haus & Grund Klarenthal-Krughütte lädt seine Mitglieder einmal mehr zum gemütlichen „Sommertreff“ am

Sonntag, dem 30. Juni 2024, 11.00 Uhr,
Biergarten der Gaststätte „Zum Dorfkrug“,
Friedrichstr. 17, 66127 Sbr.-Klarenthal, 

ein.

Lassen Sie daheim die Küche kalt, denn für Speis und Trank ist gesorgt und die bekannten „Krihidder Eilekäpp“ geh’n immer.

Zur besseren Planung wird um telefonische Anmeldung bei Haus&Grund Klarenthal-Krughütte, Tel. 0681 / 68663340, bis zum 26. Juni 2024 gebeten.

Lebach

Einladung zur Mitgliederversammlung


Wir laden ein zur Mitgliederversammlung des Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümervereins Lebach, Schmelz, Eppelborn
e.V. am Dienstag, 30. Januar, 18.00 Uhr, im Restaurant
Bürgerstuben, Jabacherstraße 28, Lebach.

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Neuwahl des/der 1. Vorsitzende(n)

Der Vorstand

Neunkirchen

Weihnachtspause


Die Geschäftsstelle des Haus- und Grundeigentümervereins
Neunkirchen ist in der Zeit vom 23. Dezember bis 3. Januar geschlossen.
Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.


Wir wünschen allen Mitgliedern eine friedvolle Adventszeit und
ein erfolgreiches Jahr 2025.

Ostsaar / Pfalz

Ordentliche Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Haus & Grund-Vereins Ostsaar / Pfalz für
Dienstag, 14. Januar 2025, 17.00 Uhr im events Voltmer Immobilien (ehemalige Holzkirche),
Niederbexbacher Straße 25b, 66539 Neunkirchen.

Der Verein lädt seine Mitglieder hiermit mit folgender Tagesordnung ein:

1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Vortrag „Nachbarrecht im Saarland“
4. Verschiedenes

Dr. Ralf Heydrich (1. Vorsitzender)

Ottweiler

Einladung zur Mitgliederversammlung


am 18. September 2024, 18.00 Uhr
im Katholischen Pfarrheim

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  1. Totengedenken
  1. Informationen aus dem Landes- und Bundesvorstand
  1. Informationen zur aktuellen Situation der Grundsteuerregelungen
  1. Bericht der Kassenprüfer
  1. Entlastung des Vorstandes
  1. Sonstiges und Anträge

Dierk Schramm
1.Vorsitzender

Quierschied

Ordentliche Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Haus & Grund-Vereins Quierschied für
Montag, 20. Januar 2025, 17.00 Uhr, im Restaurant Da Nico, Am Schwimmbad 1 in 66287 Quierschied.

Der Verein lädt seine Mitglieder hiermit mit folgender Tagesordnung ein:

1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Beschluss über die Mitgliedsbeitragsfestsetzung ab 1.1.2025
4. Vortrag „Nachbarrecht im Saarland“
5. Verschiedenes

Kristina-Marisa Uth (1. Vorsitzende)

Riegelsberg - Köllertal

Neue Regelung für allgemeine und Rechtsberatungen

- Die Beratung in Fragen der Mietgesetzgebung erfolgt nach
telefonischer Vereinbarung unter Telefon 06806-600161 bei
Rechtsanwalt Sebastian Hamm, Talstraße 14, 66292 Riegelsberg,
E-Mail kanzlei@hamm-rechtsanwalt.de

- Bei allgemeinen Fragen zu Haus & Grund Riegelsberg-
Köllertal: E-Mail mail@hug-riegelsberg.de

Saarbrücken

Der Lange Marsch

Der Lange Marsch war ein Ereignis innerhalb des Chinesischen Bürgerkrieges. Dieser tobte in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Er ist bis heute ein zentraler Heldenmythos der kommunistischen Partei Chinas. Lange Märsche gibt es auch in unseren Breiten. Nur nicht so ruhmreich. Aber ähnlich beschwerlich und zeitintensiv.

Ich stelle Ihnen den Ablauf eines Mieterhöhungsverlangens für eine Wohnung dar. Dieser wird von einem Gerichtssachverständigen wie folgt beschrieben:"Eine Wohnung im Erdgeschoss, in einem 2 1/2-geschossigen angebauten voll unterkellerten Mehrfamilienwohnhaus.

- Baujahr 1994.

- Die Wohnung befindet sich in Saarlouis in einer guten Wohnlage.

- Die Wohnfläche beträgt 85 m².

- Zur Wohnung gehört ein Stellplatz.

Den Eheleuten V gehört diese Wohnung. Sie haben dieselbe an Frau M vermietet. Das Mietverhältnis begann am 01.11.2018.Im Dezember 2020 belief sich die Kaltmiete auf 525,00 €. Bei einer Wohnungsgröße von 85 m² kommen wir auf einen Quadratmeterpreis von 6,17 €.

Mit Schreiben vom 21.12.2020 haben die Vermieter ein Mieterhöhungsschreiben an die Mieterin gerichtet.  Ab 01.04.2021 von 525,00 € um 105,00 € auf 630,00 €, was einer Steigerung von 6,17 €/m² um 1,24 €/m² auf 7,41 €/m² entspricht.

M stimmte dem Mieterhöhungsverlangen nicht zu. Dies hatte zur Folge, dass mit Schriftsatz vom 08.03.2021 eine Mieterhöhungsklage beim Amtsgericht Saarlouis anhängig gemacht wurde. M beauftragte ihrerseits einen Rechtsanwalt, sie in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Die Begründung zum Klageabweisungsantrag datiert vom 16.04.2021. Nach dem üblichen Standard.

- Die im Mieterhöhungsschreiben genannten Vergleichsobjekte seien in dieser   Form ungeeignet.

- Die von M innegehaltene Wohnung sei so mangelhaft, dass die geforderte Mieterhöhung der Gegenleistung nicht entspreche.

Das Amtsgericht Saarlouis führte am 02.09.2021 eine Güteverhandlung durch. Ohne Ergebnis. Am 16.09.2021 erging ein Beweisbeschluss. Der Inhalt war für Mietrechtler keine Überraschung.

- Es soll durch Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden, dass   der von den Vermietern begehrte Mietzins ortsüblich ist.

- Die IHK des Saarlandes soll um die Benennung eines geeigneten Sachverständigen ersucht werden.

Schwierige Suche nach einem Gutachter

Die IHK Saarland schlug mit Schreiben vom 20.09.2021 eine Expertin vor, die von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellt und vereidigt ist für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Ein Experte, der dieser Aufgabe gewachsen ist, ist im Saarland offenbar nicht mehr existent. Die angesprochene Sachverständige vom Bodensee lehnte den Gutachterauftrag mit der Begründung ab, Mieterhöhungen sei nicht ihr Fach.

Schließlich schlug die IHK Saarland einen Architekten vor, der in Rheinland-Pfalz praktiziert. Die Prozessparteien stimmten dem gerichtlichen Vorschlag auf Bestellung dieses Herrn zu. Er bekam den Auftrag. Nach Besichtigung des Objektes am 18.05.2022 wurde das Mietwertgutachten erstellt. Dies war am 20.07.2022. Im Ergebnis hielt der Experte den Mietzins von 7,51 €/m² für ortsüblich.

Als Reaktion hierauf erhob die Mieterin mit Schriftsatz vom 17.07.2023 eine Widerklage. Und zwar mit dem Ziel, dass festgestellt wird, die Mieterin wegen angeblicher Mängel in der Wohnung zu einer Mietminderung von 30 % beginnend mit dem 01.03.2021 berechtigt sei. Ein weiterer Gerichtstermin wurde für den 16.05.2024 anberaumt. Das Bemühen des Richters, eine gütliche Einigung herbeizuführen, scheiterte.

Am 04.07.2024 gab es zwei Gerichtsentscheidungen:

  1. Einen Beweisbeschluss mit der Fragestellung, ob die streitgegenständliche Wohnung Mängel aufweist.
  2. Ein Teilurteil des Inhalts, dass die Mieterin einer Mieterhöhung auf 630,00 € zustimmen muss. Also auf den Betrag, den die Vermieter klageweise einfordern.

Gegen diese Entscheidung hat die Mieterin keine Berufung eingelegt mit der Folge, dass Rechtskraft eingetreten ist. Seit März 2021 bis heute (Oktober 2024) zahlt die Mieterin unverändert den "alten" Mietzins in Höhe von 525,00 €. Ohne monatliche Erhöhung von 105,00 €. Dies hat zur Folge, dass zwischen März 2021 und Oktober 2024 für 44 Monate jeweils 105,00 € zu wenig gezahlt wurden. Die Rückstände summieren sich auf 4.620,00 €.

Option einer fristlosen Kündigung

Gemäß §§ 543, 569 Abs. 2a Ziffer 3 BGB können die Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Mieterin sich mit zwei Monatsbruttomieten 630,00 € Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung 50,00 € =1.360,00 € im Rückstand befindet und zwei Monate nach rechtskräftiger Verurteilung (gerechnet ab 04.07.2024) vorbei sind.

Das Mietverhältnis ist schon seit Jahren zerrüttet. Den Vermietern wurde geraten, die für sie günstige Konstellation zu nutzen und der Mieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß zum 31.05.2025 zu kündigen.

Es ist für die Mieterin brandgefährlich, sich auf ein vermeintliches Minderungsrecht zu verlassen. Soweit diesseits beurteilt werden kann, wird die Mieterin mit einer 30-prozentigen  Mietminderung nicht durchkommen. Zumal der Sachverständige aus Rheinland-Pfalz nach Besichtigung der Wohnung wegen Feststellung von Mängeln lediglich ein Abschlag von 5 % akzeptierte.

Die Mieterin wäre aus ihrer Sicht sicherlich besser beraten, den Erhöhungsbetrag ab 01.03.2021 unter Vorbehalt einer Mietminderung zu zahlen. Und nicht einzubehalten. Wenn über die Jahre auch nur ein Rückstand von 1.360,00 € zurückbleibt, war es das für die Mieterin. Das Mietverhältnis wäre beendet.

Welche Prozesse stehen an

Die Vermieter haben den Mietvertrag fristlos gekündigt. Nach Ablauf der gewährten Räumungsfrist am 21.10.2024 wird Räumungsklage erhoben, da die Mieterin einen Auszug nicht akzeptiert. Der Lange Marsch wird fortgesetzt. Nach Zahlung von Gerichts- und Sachverständigenkosten, die in die Tausende gehen, geht es mit zwei Prozessen weiter:

- In dem einem in dem festgestellt werden soll, ob eine 30-prozentige Mietminderung gerechtfertigt ist.

- In dem anderen um Räumung und Zahlung.

Ein Ende der Auseinandersetzung, die mit dem Mieterhöhungsschreiben vom 21.12.2020 begann ist nicht absehbar. Hoffentlich nicht noch einmal 4 Jahre!

Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Haus & Grund Saarbrücken

Tel.: 0681/66 83 7-0
Fax: 0681/66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de

oder

Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681/68 66 33 40
Fax: 0681/68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com

Saarlouis

Wir wünschen unseren Mitgliedern frohe Weihnachten


Vom 20. Dezember bis zum 5. Januar ist die Geschäftsstelle geschlossen.
Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie zu erreichen.


- Haus & Grund Saarlouis, Pavillonstraße 12, 66740 Saarlouis:
Kostenlose juristische Beratung rund um Ihre Immobilie.
Telefon 06831-40147, E-Mail info@hausundgrund-saarlouis.de


- Haus & Grund Service UG (haftungsbeschränkt) Abrechnungen
für Heiz-, Neben- und Betriebskosten, Rauchwarnmelder.
Telefon 0162 2791676.


Der Vorstand und das Team der Geschäftsstelle wünschen
Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

Spiesen-Elversberg

Haus und Grund Spiesen-Elversberg

Ansprechpartner:
Wolfgang Korte

Wilhelmstraße 30
66583 Spiesen-Elversberg

Telefon: 0 68 21 / 7 85 32

E-Mail: wkorte612@aol.com
Internet: www.hug-elversberg.keepfree.de

Sprechstunden und Rechtsberatung:

Sprechstunden finden nach Anmeldung unter Telefon 06821/78532 mit dem 1. Vorsitzenden, Wolfgang Korte, jeden 1. Mittwoch im Monat, im Rathaus Café – Spiesen von 14 Uhr bis 16 Uhr statt.

Bei Rechtsanliegen wird ein Termin für ein Beratungsgesprächin der Rechtsabteilung in Saarbrücken beim Landesverband Saar vereinbart.

St. Ingbert

Weihnachtswünsche


Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht seinen Mitgliedern
Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung.


Kontaktdaten:
Kaiserstraße 37, 66386 St. Ingbert,
Telefon 06894 6522
Fax 06894 9214341
E-Mail: hausundgrund-st.ingbert@t-online.de
Öffnungszeiten:
Mo. + Do. 10.00 – 12.00 Uhr,
Mi. 16.00 – 18.00 Uhr.

St. Wendel

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Haus & Grund-Vereins St. Wendel
für Donnerstag, 16. Januar 2025, 17.00 Uhr, im Angel’s-Hotel, Am Fruchtmarkt 5 – 9,
66606 St. Wendel.

Die Mitglieder werden hiermit mit folgender Tagesordnung eingeladen:

1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Verschiedenes
4. Vortrag „Nachbarrecht im Saarland“

Joachim Angel (1. Vorsitzender)

Sulzbachtal

Einladung zur Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder/Innen des Vereins Haus und Grund Sulzbachtal e.V. werden hiermit zu einer Mitgliederversammlung am
Mittwoch den 5. Juni 2024 herzlich eingeladen.
Die Versammlung findet um 18:00 Uhr im Hotel Dolfi in 66280 Sulzbach Hühnerfeld
in der Grühlingstraße 69 statt.

Tagesordnung

Top 1: Begrüßung der Mitglieder und Gäste durch den Vorsitzenden Bernd Schlachter
Top 2: Berichte
- des 1.Vorsitzenden
- des Geschäftsführers, mit Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
- der Kassenprüfer/Innen
Top 3: Aussprache über die Berichte
Top 4: Entlastung des Vorstandes
Top 5: Wahl eines Versammlungsleiters bzw. einer Versammlungsleiterin
Top 6: Neuwahl des Vorstandes
Top 7: Neuwahl der Kassenprüfer/Innen bzw. der Revisoren
Top 8: Sonstiges
Top 9: Schlusswort des oder der 1. Vorsitzenden

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird ein Vortrag über die zukünftigen Möglichkeiten der Beheizung von Gebäuden stattfinden. Jeder Haus- und Grundbesitzer muss diesbezüglich genauestens Abwägen wie er zukünftig für seine Belange die bestmögliche Beheizung findet.

Haus & Grund Sulzbachtal e.V.

Völklingen

Einladung zur Mitgliederversammlung

des Haus-, Wohnungs und Grundeigentümervereins Völklingen

am 27. Juni 2024, 18.30 Uhr,


in Völklingen-Ludweiler, Restaurant Warndtperle.

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Totenehrung
4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023
5. Ehrung der Jubilare
6. Bericht des Vorstandes
6.1 Bericht des Vorsitzenden
6.2 Bericht des Kassenleiters
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache zu den Berichten
9. Sonstiges/Anträge
10. Vortrag: „Niemand kann in Ruhe leben, wenn der Nachbar
es nicht will – Neues und Aktuelles vom saarländischen
Nachbarschaftsrecht“. Referent: Rechtsanwalt DanielFischer
Im Anschluss an die Versammlung lädt der Verein zu einem Imbiss ein.

Der Vorstand

Wadgassen-Bous-Überherrn

Einladung zu unserer Generalversammlung 2024

Zu unserer Generalversammlung lade ich Sie im Namen des Vorstands am

                                 Mittwoch, dem 24.04.24 um 18:00 Uhr

recht herzlich ein.

Unsere Versammlungsadresse ist das
Kulturhaus in 66787 Wadgassen/Hostenbach, Kaiserstr. 64. 

Tagesordnung 

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Totengedenken
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Kassenbericht des Kassierers
  4. Bericht der Kassenprüfer/innen
  5. Entlastung Kassierer und Vorstand
  6. Neuwahl Kassenprüfer/innen
  7. Neuwahl Beisitzer/innen
  8. Vortragsthemen „Mehrwert für unsere Mitglieder“
  9. Sonstiges
  10. Schlusswort des Vorsitzenden

Wunschgemäß werden sich Vortragsthemen auf das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“
und auf den § 16 unseres Mietvertrags beziehen.  

Gerne laden wir Sie danach zu einem kleinen Imbiss ein.
Der dabei entstehende Erfahrungsaustausch zwischen unseren Mitgliedern hat sich als
fester Bestandteil unserer Veranstaltung entwickelt.

Edgar G. Revelant
1.Vorsitzender

Wadern und Umgebung

Einladung zur Generalversammlung


Am Freitag, dem 20. September 2024 findet ab 18.00 Uhr im
Gasthaus Faleven, Zum Pavillon 35 in 66687 Wadern/Noswendel,
unsere Mitgliederversammlung 2024 mit Neuwahl des
Vorstandes sowie öffentlichem Vortrag statt.


Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung
a) der ordnungsgemäßen Einladung
b) der Beschlussfähigkeit
c) Einverständnisses mit der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der letzten
Generalversammlung 2023
4. Bericht des 1. Vorsitzenden
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer/in
7. Aussprache zu den Punkten 1 bis 6
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl des/der 1. und stellvertretenden Vorsitzenden, des/
der Schatzmeist/ers/erin, Wahl von 2 Kassenprüfer/innen,
weiterer Vorstandsmitglieder
10. Wahl eines Landesdelegierten
11. Vortrag ab ca. 19.00 Uhr: Wie kann ich rechtlich korrekt
die Miete erhöhen?
12. Verschiedenes


Gäste sind herzlich willkommen.
Der Vorstand

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