Rechtsschutz für Haus & Grund Mitglieder

ÖRAG-LogoAls Ergänzung zur außergerichtlichen Beratung und Betreuung durch die Haus & Grund Rechtsanwälte bieten wir Ihnen in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG eine erweiterte Rechtsschutzlösung für den gerichtlichen Bereich an.

Schlüsselübergabe zwischen Vermieter und MieterLeider werden immer noch sehr viele Streitigkeiten im Miet- und Eigentumsrecht vor Gericht und dann auch noch durch mehrere Instanzen ausgetragen. Hier ist eher eine Zu- als eine Abnahme der Rechtsstreitigkeiten festzustellen. In eine solche Situation können Sie jederzeit ohne eigenes Verschulden geraten. Das kann sich dann zu einer sehr langwierigen und auch teuren Angelegenheit entwickeln. Im Extremfall kann dies sogar finanziell existenzbedrohend werden. Zumal bei Streitigkeiten mit Mietern und Nachbarn neben Rechtsanwalts- und Gerichtskosten häufig auch kostspielige Gutachterkosten hinzukommen.

Mutter und Sohn beim RenovierenUnser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG entwickelt das Haus & Grund Konzept ab Gericht mit uns konstant und bedürfnisorientiert für Sie als Mitglieder weiter. Zudem können über die ÖRAG wichtige weitergehende Rechtsschutzangebote zu günstigen Konditionen und mit top Ratings abgeschlossen werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Besonders attraktive Haus & Grund Prämien für den Versicherungsschutz ab Gericht
  • Versicherbar als Einzelrechtsschutz
  • Versicherungsschutz als Vermieter umfasst die klassischen Streitigkeiten wie ausbleibende Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Räumung ab Gericht
  • Keine Wartezeit im Vermieter-Rechtsschutz bei Verwendung der aktuell gültigen Haus & Grund Mietverträge
  • Der Vermieter-Rechtsschutz enthält zudem bereits außergerichtlich den Forderungsservice, der bei der Beitreibung offener Mietforderungen unterstützt
  • Versicherungsschutz als Eigentümer deckt vor allem gerichtliche Nachbarschafts-streitigkeiten, Ärger mit der Eigentümerversammlung und Folgeerschließungskosten ab
  • Die vermietete Einliegerwohnung ist im Haus & Grund-Rechtsschutz für Eigentümer mitversichert
  • Selbst genutztes Wohneigentum kann mit einem minimalen Aufpreis zusätzlich um den Handwerker-Vertrags-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Handwerkern) erweitert werden.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie im Folgenden.

Die neuen Rechtsschutzanträge für Haus & Grund Mitglieder sind inzwischen zusammengefasst und zweigeteilt (zum Download der PDF-Dateien einfach auf deren Namen klicken):

Die Saarland Versicherungen ist eine Landesdirektion der ÖRAG und dient als Vermittler für Haus & Grund Verträge. Für die konkrete Beratung oder Fragen zu Rechtsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermittler der Saarland Versicherungen vor Ort.

https://www.saarland-versicherungen.de/content/

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